Je nach Bauartgeschwindigkeit, Eigengewicht und Motornennleistung des Quads kann eine unterschiedliche Führerscheinklasse notwenig sein.
Eine Zuwiderhandlung kann eine Geldstrafe, bis hin zu einem Lenkerbereichtigungsentzug mit sich ziehen.
Weiter Informationen rund um die Führerscheinklassen finden Sie auf www.oesterreich.gv.at/führerschein/quads
Mit der Lenkberechtigung der Klasse AM ist man zum Lenken von Quads mit einer Leermasse von maximal 425 kg, einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren) berechtigt. Weiteres muss folgendes Kennzeichen vorhanden sein: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und eine Aufkleber der Aufschrift „45“.
Mit der Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads mit
einer Leermasse von maximal 400 kg und einer Motornennleistung von maximal 15 kW.
Weiteres muss folgendes Kennzeichen montiert sein: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel.
Zur Wahrung der folglich ausgestellten Führerschiene muss der Code 116 eingetragen werden.
Für Führerscheinbesitzer, die die Berechtigung nach dem 19. Jänner 2013 erhalten haben, dürfen mit diesem Führerschein keine Quads lenken. Deshalb ist der Führerschein der Klasse B notwendig!
Die Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken aller Quads.
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